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AUSGABE 13/2024 - KW13
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bürokratieentlastungsgesetz – hinter diesem Wortungetüm versteckt sich eine echte Revolution: Arbeitsverträge und -zeugnisse können künftig auch in Text- anstatt in Schriftform ausgestellt werden. Nun mag man die Ampelkoalition für vieles schelten, was sie in der Vergangenheit angestoßen hat (unter anderem die völlig vermurkste Energiewende). Mit den jüngsten Beschlüssen zur Textform hat sie jedenfalls einen Nerv getroffen. Sowohl von Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite wird das Gesetz begrüßt, auch wenn der eine oder andere bereits jetzt ein „Bürokratieentlastungsgesetz Teil 2“ fordert.
Für Personalerinnen und Personaler bedeutet das Gesetz eine enorme Arbeitserleichterung. Dabei muss sich die HR-Zunft allerdings darüber im Klaren sein, dass die Abkehr vom Schriftlichen mitnichten einen Verzicht von Verbindlichkeit bedeutet. Auch ein Arbeitsvertrag per E-Mail muss von allen Beteiligten bestätigt werden. Was das genau bedeutet, lesen Sie in unserem heutigen Topthema.
Ähnliche Verbindlichkeit wünscht man sich jetzt noch in Sachen Arbeitszeiterfassung. Dass das entsprechende Gesetz abgesehen von einem Referentenentwurf nach wie vor nicht auf den Weg gebracht wurde, grenzt nämlich schon fast an Arbeitsverweigerung. Liebe Politikerinnen und Politiker, was jetzt in Sachen Bürokratie gelungen ist, sollte doch bitte auch bei der Arbeitszeit möglich sein – nicht nur aus Gründen der Rechtssicherheit, sondern auch, um die Unternehmen fit für die digitale Zukunft zu machen.
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